Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abnehmer

1. Geltungsbereich

1.1 Die EFI-NET GmbH & Co. KG, Kolpingring 18 a, 82041 Oberhaching (im Folgenden: „EFI-NET“) betreibt unter der Internetadresse www.efi-net.de eine Plattform zur Vermittlung von Strom- und Gasbelieferungsverträgen sowie der Verwaltung von Belieferungsverträgen, die über die Plattform abgeschlossen wurden. Die Rechtsbeziehungen zwischen EFI-NET und dem Abnehmer richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, EFI-NET hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

1.2 Das Angebot zur Nutzung der Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Eine Nutzung durch Privatpersonen erfolgt nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1 EFI-NET stellt dem Abnehmer die Möglichkeit zur Verfügung, über die Plattform Versorger zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Abschluss eines Strom- oder Gasbelieferungsvertrages aufzufordern und aus diesen eines anzunehmen, so dass ein Belieferungsvertrag zustande kommt. Dieser Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Abnehmer bzw., falls der Abnehmer als Stellvertreter handelt, mit dem jeweils Vertretenden (z.B. einer WEG oder einzelner Wohnungseigentümer) und dem jeweiligen Versorger zustande. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Abnehmer bzw. dem Vertretenden und dem Versorger bestimmt sich nach den im Rahmen der Ausschreibung/Angebotsabgabe vom Versorger gemachten Angaben sowie ergänzend nach den jeweiligen AGB des Versorgers. EFI-NET tritt hierbei als Vermittler dieses Vertragsschlusses auf.

2.2 Weiter bietet EFI-NET dem Abnehmer die Möglichkeit, die Versorgung seiner Liegenschaften mit Gas und Strom über die Plattform zu verwalten. Hierzu legt der Abnehmer die Liegenschaften mit allen für die Energiebelieferung relevanten Daten (z.B. Adresse, Zählernummern, Verbrauchswerte, etc.) in der Plattform an. Der Abnehmer ist für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich. Die Plattform ermöglicht dann die Verwaltung der Energiebelieferung für die verschiedenen Liegenschaften. Der Abnehmer erhält einen Überblick über Vertragspartner, Vertragslaufzeiten und Liefermengen sowie Meldungen über entstehenden Handlungsbedarf (z.B. Hinweise auf auslaufende Lieferverträge).

3. Vertragsschluss und Registrierung

3.1 Der Vertrag mit EFI-NET und dem Abnehmer kommt durch Registrierung auf der Webseite zustande.

3.2 Entsprechend der im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten legt EFI-NET für den Abnehmer einen Nutzer-Account an, mit dem die Funktionalitäten der Webseite im geschützten Bereich genutzt werden können. Benutzername und Passwort werden von dem Abnehmer hierfür bei der Registrierung vergeben und können von diesem im Nutzer-Account geändert werden. Ein Abnehmer kann mehrere Nutzer anlegen.

4. Vermittlung von Strom- und Gaslieferungsverträgen

4.1 Mittels der von EFI-NET bereitgestellten Ausschreibungsplattform kann der Abnehmer (ggfs. als Stellvertreter für Dritte) die jeweils auf der Plattform registrierten Versorger zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Abschluss eines Strom- und/oder Gaslieferungsvertrags auffordern. Die Registrierung als Versorger ist freiwillig, so dass nicht gewährleistet ist, dass sämtliche für das jeweilige Versorgungsgebiet relevanten Versorger über die Plattform erreicht werden können.

4.2 Zur Aufforderung auf Abgabe eines Vertragsangebots muss der Abnehmer die betreffenden Liegenschaften mit allen relevanten Informationen im System angelegt haben. Der Abnehmer wählt danach die Liegenschaften aus, für die er eine Ausschreibung durchführen möchte. Anschließend ergänzt der Abnehmer mindestens alle Pflichtangaben auf der Ausschreibungsseite und gibt die Ausschreibung frei. Per E-Mail werden geeignete registrierte Versorger zeitgleich auf die neue Ausschreibung hingewiesen, die die Ausschreibungsdetails über den geschützten Bereich einsehen können. Der Abnehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gemachten Angaben korrekt und vollständig sind.

4.3 Die Versorger können jeweils auf Grundlage der übermittelten Informationen dem Abnehmer bzw., falls der Abnehmer als Stellvertreter handelt, dem jeweils Vertretenden ein individuelles Angebot zum Abschluss eines Strom- bzw. Gaslieferungsvertrags unterbreiten. Die Versorger sind jedoch nicht zur Unterbreitung eines Vertragsangebotes verpflichtet.

4.4 Die von den Versorgern unterbreiteten Vertragsangebote werden dem Abnehmer nach Ablauf der Angebotsfrist in seinem geschützten Bereich angezeigt. Aus den Angeboten kann der Abnehmer frei wählen und innerhalb einer festen Annahmefrist unmittelbar über die Ausschreibungsplattform eines der Angebote (im eigenen bzw. fremden Namen) annehmen.

4.5 Im Falle der Annahme eines Angebots kommt der jeweilige Versorgungsvertrag ausschließlich zwischen dem Abnehmer bzw., falls der Abnehmer als Stellvertreter handelt, mit dem jeweils Vertretenden und dem Versorger zustande. Vertragsgegenstand, Umfang der Leistung sowie Preis ergeben sich aus den vom Versorger auf der Ausschreibungsplattform im Rahmen seines Angebots gemachten Angaben sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Verkaufsbedingungen, soweit der Versorger diese im Rahmen seines Angebots wirksam einbezieht.

4.6 EFI-NET vermittelt dabei lediglich auf Grundlage der vom Abnehmer getätigten Ausschreibung die Möglichkeit zum Abschluss einer Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Versorger. EFI-NET übernimmt dabei keine über die Vermittlung von Versorgungsleistungen hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere erbringt EFI-NET selbst keine Belieferung von Versorgungsleistungen.

5. Verwaltung von Versorgungsverträgen und -rechnungen

5.1 Der Abnehmer kann die Versorgung seiner Liegenschaften mit Gas und Strom über die Plattform verwalten. Hierzu kann er alle relevanten Daten (z.B. Adresse, Zählernummern, Verbrauchswerte, etc.) auf der Plattform einpflegen bzw. aus einer Datei importieren und bestehende Verträge als Datei hochladen.

5.2 Bei sämtlichen Strom- und/oder Gaslieferungsverträgen für Liegenschaften des Abnehmers (Alt-Verträgen und Neuabschlüsse), die der Abnehmer auf die Plattform verwaltet, trägt EFI-NET nach Rücksprache mit dem Abnehmer die Kündigungsfristen und –termine für diese Verträge in die Plattform ein, so dass der Abnehmer diese in seinem geschützten Bereich einsehen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige vertragliche Regelung eindeutig ist. Bei uneindeutigen Fällen informiert EFI-NET den Abnehmer hierüber und gibt die betroffenen Verträge nur unvollständig ein. Dieser Service entbindet den Anbieter nicht von der korrekten Berechnung der Kündigungsfristen und -termine, für die er in jedem Fall selbst verantwortlich bleibt.

6. Pflichten des Abnehmers

6.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, sämtliche Angaben auf der Plattform stets ordnungs- und wahrheitsgemäß zu machen. Sofern der Abnehmer auf der Plattform im Namen Dritter Rechtsgeschäfte abschließt, sichert der Abnehmer zu, zum Vertragsschluss berechtigt zu sein. Änderungen während der Ausschreibung, insbesondere die Beschränkung oder das Erlöschen seiner Vollmacht, sind gegenüber EFI-NET unverzüglich bekanntzugeben.

6.2 Die Angaben im Nutzer-Account sind stets aktuell und wahrheitsgemäß zu halten, d.h. im Falle einer Änderung sind diese umgehend zu korrigieren. Mehrfache Anmeldungen sind unzulässig. Ein Nutzer-Account ist nicht übertragbar.

6.3 Der Abnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Nutzer-Accounts nur von ihm selbst bzw. den entsprechend registrierten Mitarbeitern seines Unternehmens genutzt werden und ist verpflichtet, zu diesem Zweck die Passwörter geheim zu halten.

6.4 Der Abnehmer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzer-Accounts vorgenommen werden, es sei denn, er hat einen Missbrauch seines Nutzer-Accounts nicht zu vertreten.

6.5 Sobald der Abnehmer Kenntnis davon hat, dass ein Dritter Zugriff auf seine Zugangsdaten hat oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzer-Account verschafft hat, ist er verpflichtet, EFI-NET hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. EFI-NET wird den Nutzer-Account daraufhin bis zur Klärung des Sachverhalts sperren.

6.6 Während der Ausschreibungsphase ist der Abnehmer verpflichtet, sein Konto regelmäßig zu kontrollieren, da rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Angebote von Versorgern) in diesem hinterlegt werden. Im Anschluss an einen Belieferungsvertragsschluss ist der Abnehmer verpflichtet, sämtliche Vertragsdokumente unverzüglich auf ihrer Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und bei Abweichungen den jeweiligen Versorger in eigener Verantwortung zu kontaktieren.

6.7 Der Abnehmer ist selbst dafür verantwortlich, auf der Plattform einsehbare und von EFI-NET zur Verfügung gestellte Informationen, die der Abnehmer zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, etc. benötigt, ggf. auf einem von EFI-NET unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

6.8 Der Abnehmer ist verpflichtet, seine Systeme und Programme in Verbindung mit der Nutzung der Plattform so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die EFI-NET zur Zurverfügungstellung der Plattform einsetzt, beeinträchtigt werden. Der Abnehmer darf keine von EFI-NET generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in das Angebot von EFI-NET eingreifen. EFI-NET ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z.B. Zugangssperren) einzurichten, die erforderlich sind, um die Systemintegrität von Systemen von EFI-NET oder Dritten zu sichern.

6.9 Sofern EFI-NET zu der Überzeugung gelangt, dass der Abnehmer die Plattform missbräuchlich nutzt, ist EFI-NET berechtigt, einzelne Handlungen des Abnehmers zu unterbinden oder den Abnehmer gänzlich als Nutzer der Plattform zu löschen.

7. Verfügbarkeit und Änderung der Plattform

7.1 Die Plattform ist durchgängig – jedoch unter Ausschluss der Wartungsarbeiten – verfügbar. Soweit möglich, wird EFI-NET den Abnehmer online über geplante Wartungsarbeiten vorab informieren. Solche Wartungsarbeiten finden insbesondere in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr statt.

7.2 Zudem ist EFI-NET berechtigt, die Nutzung zeitweilig einzuschränken, wenn dies in Hinblick auf Sicherheit, Integrität oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen erforderlich ist und eine solche Beschränkung der verbesserten oder ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen dient.

8. Vergütung (Lizenzgebühr)

8.1 Für die Nutzung der Plattform zahlt der Abnehmer an EFI-NET eine Lizenzgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

8.2 Die Ausschreibung ist für den Abnehmer grundsätzlich kostenlos. Lediglich in den Fällen, in denen er aus mindestens drei (3) Angeboten keines annimmt, und eine Nichtannahme bereits mindestens dreimal in den vergangenen zwölf (12) Monaten erfolgt ist, ist EFI-NET berechtigt, eine Gebühr in Höhe von EUR 500,00 (fünfhundert) zzgl. USt. vom Abnehmer für die nicht erfolgreiche Durchführung der Ausschreibung zu fordern.

8.3 Die Vergütung und alle sonstigen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vom Abnehmer geschuldeten Beträge sind termingerecht auf das Konto von EFI-NET bei der HypoVereinsbank München, IBAN DE63 7002 0270 0015 1194 64, BIC HYVEDEMMXXX zu überweisen oder werden auf Wunsch bei Fälligkeit porto- und spesenfrei im SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingezogen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) für das SEPA-Firmenlastschriftverfahren beträgt sieben (7) Tage.

9. Datenschutz

9.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und etwaige im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

9.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Abnehmer selbst oder durch EFI-NET personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes EFI-NET von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche und Rechte von EFI-NET wegen des Verstoßes bleiben unberührt.

9.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt EFI-NET im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform im Auftrag des Abnehmers personenbezogene Daten des Abnehmers, so werden die Parteien unverzüglich eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

10. Laufzeit, Kündigung, Beendigung

10.1 Der Vertrag läuft für unbestimmte Zeit und kann vom Abnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

10.2 EFI-NET kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur Sperrung des Nutzer-Accounts bleibt hiervon unberührt.

10.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere kann EFI-NET diesen Vertrag dann fristlos kündigen, wenn:

  • der Abnehmer gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und trotz Mahnung mit Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass EFI-NET ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist;
  • Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde ergeben, dass die Nutzung der Plattform nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann. 10.4 Alle Kündigungen haben per E-Mail an kuendigung@efi-net.de zu erfolgen, damit sie wirksam sind. Im Falle einer Beendigung erlischt der Anspruch des Abnehmers auf Nutzung der Plattform. Etwaige noch offenstehende Gebühren werden mit Zugang der Kündigung fällig. Der Abnehmer ist verpflichtet Kopien von auf der Plattform verwalteten Verträgen auf einem von EFI-NET unabhängigen Speichermedium anzufertigen, damit der Abnehmer insbesondere auch nach der Kündigung noch auf diese zugreifen kann.

10.4 Alle Kündigungen haben per E-Mail an kuendigung@efi-net.de zu erfolgen, damit sie wirksam sind. Im Falle einer Beendigung erlischt der Anspruch des Abnehmers auf Nutzung der Plattform. Etwaige noch offenstehende Gebühren werden mit Zugang der Kündigung fällig. Der Abnehmer ist verpflichtet Kopien von auf der Plattform verwalteten Verträgen auf einem von EFI-NET unabhängigen Speichermedium anzufertigen, damit der Abnehmer insbesondere auch nach der Kündigung noch auf diese zugreifen kann.

11. Mängelansprüche

11.1 Die Ansprüche des Abnehmers im Falle von Mängeln richten sich nach dem Gesetz, modifiziert durch die Bestimmungen dieser Ziffer 11 sowie der Ziffer 12 dieses Vertrages.

11.2 Mängel der Plattform hat der Abnehmer EFI-NET unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Mangels, seiner Auswirkungen und möglicher Ursachen mitzuteilen. Die Mitteilung hat schriftlich (E-Mail ist ausreichend) über die auf der Plattform genannte Support-E-Mail zu erfolgen.

11.3 Der Abnehmer wird EFI-NET nach besten Kräften bei der Suche nach der Mangelursache unterstützen.

11.4 Unerhebliche Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs gelten nicht als Mangel und begründen keine Mängelansprüche.

11.5 Die Mangelbehebung kann nach Wahl von EFI-NET insbesondere erfolgen durch

  1. Fehlerbeseitigung,
  2. Einspielung eines neuen Programmstandes,
  3. das Aufzeigen von Möglichkeiten, welche die Nutzung der Plattform allenfalls unerheblich beeinflussen und die Auswirkungen des Mangels vermeiden,
  4. Bereitstellung einer Umgehungslösung, welche die Nutzung der Plattform allenfalls unerheblich beeinflusst, oder
  5. Freistellen des Abnehmers von Lizenzgebühren für die Nutzung der jeweiligen Rechte gegenüber den Schutzrechtsinhabern (im Falle von Rechtsmängeln).

11.6 Ein Minderungsrecht wegen Mängeln steht dem Abnehmer erst zu, wenn EFI-NET den Mangel nicht binnen angemessener Frist, spätestens innerhalb von 40 Tagen ab der Mängelanzeige, beseitigt hat.

11.7 Da die Plattform nicht beim Abnehmer aufgestellt ist oder sich bei ihm befindet, ist eine Ersatzvornahme in Bezug auf Mängel an dieser unmöglich und hiermit ausgeschlossen.

11.8 Jegliche Verantwortung von EFI-NET für die Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen, des Internets, Intranets, bei Stromausfällen, bei Ausfällen von nicht im Einflussbereich von EFI-NET stehenden Servern, bei Mängeln, die auf Dienste Dritter zurückzuführen sind, zu deren Leistungen sich EFI-NET nicht vertraglich verpflichtet hat, und bei Mängeln aufgrund fehlerhafter Bedienung der Plattform sind ausgeschlossen; diese Umstände begründen keine Mängelansprüche des Abnehmers gegen EFI-NET.

11.9 Soweit sich nach einer vom Abnehmer veranlassten Prüfung herausstellt, dass ein Mangel nicht vorliegt, einschließlich Umständen gemäß Ziffer 11.8., und der Abnehmer dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, ist EFI-NET berechtigt, die bei ihr insoweit entstandenen tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

11.10 EFI-NET wird den Abnehmer gegen alle Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter, die von Dritten erhoben werden, verteidigen, freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt (i) Abnehmer benachrichtigt EFI-NET unverzüglich hiervon in schriftlicher Form, (ii) EFI-NET kann die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen, (iii) der Abnehmer stellt die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung und (iv) der Abnehmer erkennt keine Ansprüche des Dritten an.

11.11 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Abnehmer nur zu, soweit die Haftung von EFI-NET nicht nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer 11 geregelten Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

11.12 Die Bestimmungen dieser Ziffer 11 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die EFI-NET arglistig verschwiegen hat, unberührt.

12. Haftung von EFI-NET

12.1 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, richtet sich die Schadensersatzhaftung von EFI-NET nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 12.

12.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von EFI-NET für bei Abschluss dieses Vertrages bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

12.3 EFI-NET haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

12.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Abnehmer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von EFI-NET auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. EFI-NET haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.

12.5 Im Hinblick auf die kostenlosen Leistungen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, EFI-NET hat einen Mangel arglistig verschwiegen.

12.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EFI-NET.

12.7 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Abnehmers, für die die Haftung von EFI-NET nach dieser Ziffer 12 beschränkt ist, in zwölf (12) Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

13. Vertragsänderung

EFI-NET behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall werden die Änderungen erst dann Vertragsbestandteil, wenn der Abnehmer diesen Änderungen zustimmt. Hierfür genügt es, dass EFI-NET die neue Fassung der AGB dem Abnehmer per E-Mail übermittelt und dieser den Änderungen nicht binnen vier Wochen widerspricht, worauf EFI-NET den Abnehmer bei Übersendung der AGB nochmals ausdrücklich hinweisen wird.

14. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Abnehmer, auch gegenüber der Vergütung, nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen und nur soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Aufrechnungsrecht, auch gegenüber der Vergütung, steht dem Abnehmer nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

15.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

15.2 Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders geregelt, ist Erfüllungsort für alle Zahlungs- und sonstigen Pflichten der Sitz von EFI-NET.

15.3 Für alle aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand am Sitz von EFI-NET. EFI-NET ist berechtigt, auch am Sitz des Abnehmers oder einem sonst zuständigen Gericht zu klagen.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern §139 BGB insgesamt abbedungen ist.

Aktueller Stand: August 2018